ern. 217. Aufgrund der Marktstellung der AMAG und der zugelassenen Werkstätten ist davon auszugehen, dass der Wettbewerbsdruck durch unabhängige Werkstätten auf dem markenspezifischen Markt für Serviceleistungen bereits durch die Tatsache, dass nur AMAG Betriebe und zugelassene Werkstätten Garantiearbeiten ausführen können, stark beschränkt ist und durch allfällige Abreden zwischen der AMAG und den zugelassenen Werkstätten über die Verknüpfung von Service und Vertrieb zusätzlich beschränkt würde. 22-00027/COO.2101.111.7.305747 44 B.3.2.3.1.3 Fazit