B.3.2.3 Quantitative Kriterien 212. Ob in quantitativer Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegt, bestimmt sich in der Regel danach, wie umfassend der relevante Markt von der Abrede beeinträchtigt wird, m.a.W. welches «Gewicht» die Abrede sowie die an der Abrede beteiligten Unternehmen auf dem entsprechenden Markt haben (Anzahl, Marktanteile, Umsätze etc.).63