209. Vorliegend hat die Vorabklärung ergeben, dass die AMAG mit der Strategie 2020 und der Idealnetzplanung 2020 bezweckt, die Marktgebiete der AMAG durch eine geringe Anzahl an Investoren zu bearbeiten, dabei die Kombination von Handel und Service bevorzugt und «service only» Betriebe reduziert (vgl. oben, Rz 53 bis 59). Damit dürfte die AMAG inskünftig nur noch solche Werkstätten zur Erbringung von Serviceleistungen zulassen, die gleichzeitig zum Vertrieb neuer Fahrzeuge zugelassen sind. Folglich bestehen Anhaltspunkte für eine qualitativ schwerwiegende Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 16 Bst. a KFZ- Bek.