Die Europäische Kommission geht davon aus, dass der Markt für Ersatzteile einen eigenen Markt bildet.51 Sie behält sich allerdings vor, unter bestimmten Umständen, namentlich wenn es sich bei den Abnehmern nicht um Privatpersonen handelt, einen Systemmarkt abzugrenzen, der sowohl KFZ als auch Ersatzteile umfasst (vgl. oben, Rz 196). Dies mit der Begründung, dass Abnehmer einzelner Fahrzeuge – im Unterschied zu gewerbsmässigen Abnehmern von LKWs oder ganzen KFZ-Flotten – KFZ primär anhand ihres Kaufpreises auswählen und dabei allfällige Kosten für Ersatzteile noch nicht berücksichtigen.52 202.