22-00027/COO.2101.111.7.305747 39 195. Für die Marktabgrenzung können gemäss der Systemmarkt-Theorie und der Zwei- märkte-Theorie folgende Ansätze herangezogen werden: Systemisch verbundene Komplementärgüter können aus Sicht der Marktgegenseite (Konsumenten) unter gewissen Umständen zu einem einzigen Systemprodukt oder Systemproduktmarkt zusammengefasst werden. Währenddessen dürften systemisch nicht oder nur schwach verbundene Komplemente separate sachlich relevante Märkte bilden. Welcher Ansatz im vorliegenden Fall adäquat ist, muss gemäss den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls geprüft werden.