Vielmehr würde auf diesen Märkten ein reger und wirksamer Wettbewerb bestehen.29 Daher hat die Europäische Kommission bei der Neuordnung der Gruppenfreistellung im KFZ-Sektor entschieden, auf vertikale Vereinbarungen im Bereich des Verkaufs von neuen KFZ ab dem 1. Juni 2013 nur noch die allgemeine Vertikal-GVO30 anzuwenden.31