Z.B. kann ein Anbieter von Motorenöl faktisch von einer Lieferung an Abnehmer der AMAG ausgeschlossen werden, da die jeweiligen Abnehmer, um vom Bonus zu profitieren, auch das Motorenöl bei der AMAG beziehen müssen. Zudem bestehen auch mit Abnehmern, bei denen es sich nicht um Mitglieder des AMAG-Vertriebsnetzes handelt, Vereinbarungen über Rückvergütungen, welche Anreiz setzen, möglichst viele Ersatzteile bei Anbietern von Ersatzteilen zu beziehen, die mit der AMAG zusammenarbeiten.