Die Abklärungen zur Preisgestaltung und zu den Geschäftsbedingungen beim Vertrieb neuer KFZ haben ergeben, dass AMAG Retail Betriebe aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur AMAG Gruppe beim Verkauf von neuen KFZ des VW-Konzerns womöglich bessergestellt sind, als die Handelspartner der AMAG. Allerdings ist zurzeit nicht davon auszugehen, dass der AMAG auf dem Markt für den Vertrieb von Neufahrzeugen bzw. in den einzelnen Segmenten eine marktbeherrschende Stellung zukommt (vgl. oben, Rz 237), weshalb keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch einer marktbe-