Vor diesem Hintergrund bestehen zwar keine genügenden Anhaltspunkte für eine Abrede zwischen der AMAG und ihren Vertriebspartnern über die Unterlassung von Mehrmarkenvertrieb. Allerdings besteht bei einigen Händlern offenbar eine Unsicherheit, ob sie Fahrzeuge von Konkurrenzmarken der von der AMAG vertriebenen VW-Konzernmarken vertreiben dürfen (vgl. oben, Rz 60 ff.).