Sie hat im Rahmen der neuen Strategie zur Reduktion der «service only» Betriebe zwischen 2011 und 2015 zahlreiche Kündigungen ausgesprochen und wird im 2018 sämtliche Handels- und Serviceverträge per 2020 kündigen, wobei noch unklar ist, wie viele Handels- und Servicepartner einen neuen Vertrag erhalten werden (vgl. vorne, Rz 33–59). Gestützt auf die zurzeit verfügbaren Informationen ist davon auszugehen, dass die Bestimmungen betreffend Vertragsauflösung nach Art. 19 KFZ-Bek eingehalten wurden bzw. werden und dem Investitionsschutz damit genügend Rechnung getragen wurde bzw. wird.