170. Den Bedenken der Handelspartner, dass die AMAG ihre Daten womöglich an AMAG Retail und damit an ihre Konkurrenten weitergibt, könnte dadurch Rechnung getragen werden, dass sich die AMAG gegenüber ihren Handelspartnern verpflichtet, (1) sicherzustellen, dass die von ihren Handelspartnern verlangten Angaben zur Finanz- und Ertragssituation ausschliesslich für das Risiko-Management und zur Erstellung eines Benchmark-Systems verwendet werden, (2) von ihren Handelspartnern nicht zu verlangen, die Konditionen der einzelnen Verkaufsgeschäfte im IT-System der AMAG zu erfassen, sowie (3) Kundendaten, die sie