A.5.10.2 Weiterleitung von Berichten zur Finanz- und Ertragssituation 164. Die AMAG verpflichtet die Handelspartner, spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres der AMAG die von der Revisionsstelle testierte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung inkl. Anhang) einzureichen. Überdies wurden Handelspartner verpflichtet, periodisch über ihre Finanz- und Ertragssituation Bericht zu erstatten. 16 Bundesgesetz vom 19.6.1992 über den Datenschutz (DSG; SR 235.1).