Nach den Richtlinien zum Händlervertrag ist die AMAG berechtigt, die Kunden- und Fahrzeugdaten für Massnahmen der Kundenbetreuung, für Aktivitäten im Rahmen des CRM und für sonstige zentrale Werbe- und Verkaufsförderungsaktivitäten, sowie Aktivitäten im Bereich der Kommunikation mit den Kunden zu verwenden und zu nutzen. Die Kundendaten werden in der Regel dem Handelspartner zugeordnet, bei dem das Fahrzeug seinerzeit gekauft wurde oder der die Verkaufsmeldung/Nachmeldung geschickt hat. Zudem verpflichtet sich die AMAG, die Kundendaten nicht an einen anderen Vertragspartner weiterzugeben.