A.5.10.1 Lieferung von Kundendaten 160. Die Handelspartner sind vertraglich verpflichtet, an dem von der AMAG zur Verfügung gestellten Kundenbeziehungsmanagement-Programm (Customer Relationship Management, nachfolgend: CRM) teilzunehmen. Die Handelspartner verpflichten sich insbesondere «zum aktiven Austausch von Kunden- und Fahrzeugdaten für Zwecke der Kundenbetreuung, für Aktivitäten im Rahmen» des CRM «und für allfällige Werbe- und Verkaufsförderungsmassnahmen». Sie werden sodann regelmässig solche Daten der AMAG zur Verfügung stellen, soweit die Kunden der Übertragung zugestimmt haben.