KG und/oder eine missbräuchliche Koppelung der Abnahme von Leistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG darstellen, welche andere Anbieter von Ersatzteilen in der Ausübung des Wettbewerbs behindern könnten (vgl. unten, Rz 245). 22-00027/COO.2101.111.7.305747 31 A.5.10 Kundendaten, Berichterstattung und Informationssystem