Daneben fliesse das Teilegeschäft auch in das Margensystem unter den Servicepartnerverträgen der einzelnen Marken ein. Dieses bestehe zu ca. zwei Dritteln aus einer Grundmarge und zu ca. einem Drittel aus leistungsabhängigen Boni. Bei diesen leistungsabhängigen Boni würden u.a. die Servicemarktausschöpfung, d.h. die Anzahl Service- und Reparaturmeldungen im Verhältnis zum Fahrzeugbestand im Gebiet des Servicepartners und der Erlös mit Originalersatzteilen pro Kundendurchgang berücksichtigt. Diese Elemente seien nur relevant für Mitglieder des Vertriebsnetzes, nicht aber für unabhängige Werkstätten, da nur Mitglieder des Vertriebsnetzes Servicepartnerverträge abgeschlossen hätten.