Die Konditionen seien dann für alle Beteiligten (für den Kunden, für AMAG Import und für den Handelspartner) verbindlich. Die ins betreffende Geschäft eingebundenen Handelspartner würden vor Abschluss des Rahmenvertrages kontaktiert und angefragt, ob sie bereit seien, sich unter den gegebenen Konditionen an dem Geschäft zu beteiligen. Auch gebe es die Möglichkeit, dass ein Handelspartner lediglich als logistische Auslieferungsstelle in das Geschäft eingebunden werde. Nach Angaben der AMAG waren per Ende Juli 2016 […] Unternehmen als Kunden mit Rahmenverträgen erfasst.