145. Die AMAG unterscheidet zwischen Rahmenvereinbarungen und Rahmenverträgen. Rahmenvereinbarungen seien Verträge zwischen der AMAG Import und einem Kunden, in denen dem Kunden ein bestimmtes Rabattniveau zugesichert werde. Anschliessend schliesse der Kunde Verträge mit dem liefernden Handelspartner über die konkrete Fahrzeuglieferung ab. Der Handelspartner könne den einzelnen Kaufvertrag ablehnen, wenn er mit den von AMAG Import zugesagten Konditionen nicht einverstanden sei. Sollte er den Kaufvertrag mit dem Kunden abschliessen und die Fahrzeuge liefern, so erhalte der Handelspartner von AMAG Import eine Rückvergütung gemäss den jeweils gültigen Flottenkonditionen.