Die Rückvergütung, die der Händler erhalte, sei insbesondere nicht abhängig vom gewährten Rabatt, sondern einzig vom Kundenstatus (z.B. Grossflotte, Kleinflotte). 133. Darüber hinaus sei der Handelspartner frei, einen Rabatt unter dem empfohlenen Rabatt (sofern der Kunde dies akzeptiere) oder über dem empfohlenen Rabatt zu gewähren. Die Preissetzungsfreiheit des Handelspartners würde durch die empfohlenen Preisnachlässe in den Flottenkonditionen nicht beschränkt. 134. Gemäss Informationen aus dem Markt ist es bei Flottengeschäften – aufgrund der tiefen Margen – eher unüblich, dass die Handelspartner der AMAG ihren Flottenkunden einen zusätzlichen Rabatt gewähren (können).