132. Gemäss Angaben der AMAG handelt es sich bei den empfohlenen Preisnachlässen in den Flottenkonditionen um unverbindliche Empfehlungen, von denen der Handelspartner abweichen könne. Diese Unverbindlichkeit sei deutlich gekennzeichnet. Ausserdem sei den Handelspartnern klar, dass es sich nur um eine unverbindliche Empfehlung handle. Die AMAG übe zu deren Einhaltung weder Druck aus, noch gewähre sie damit verbundene Anreize. Die Rückvergütung, die der Händler erhalte, sei insbesondere nicht abhängig vom gewährten Rabatt, sondern einzig vom Kundenstatus (z.B. Grossflotte, Kleinflotte). 133.