Ab 2014 wurden die Flotten-Rückvergütungstabellen mit dem Untertitel «Basis-Rückver- gütungen und zusätzliche Flotten-Rückvergütungen für Händler sowie unverbindlich empfohlene Mindest-Nachlässe gegenüber Flottenkunden» ergänzt und folgende Anmerkung in der Form einer Fussnote in der Flotten-Rückvergütungstabelle eingefügt: «Unverbindlich empfohlener Mindest-Nachlass des Händlers gegenüber dem Flottenkunden / verbleibende Restmarge des Händlers bei Gewährung des unverbindlich empfohlenen Mindest-Nachlasses». 132.