schäftsführung und einer eigenen Rechtspersönlichkeit zu betreiben» und hat sicherzustellen, «dass die Geschäftsinteressen des Grosshandelsunternehmens nicht mit denen der Einzelhandelsbetriebe vermischt werden, und keine unangemessene Benachteiligung anderer Händler, Service- und Teilepartner entsteht» (vgl. oben, Rz 31). 116. Wie nachfolgend anhand der Angaben der AMAG betreffend ihre Bilanz und Erfolgsrechnungen aufgezeigt wird, scheint der Geschäftsbereich AMAG Retail – zumindest in den Jahren 2011 bis 2015 – nicht klar «unabhängig» von AMAG Import gewesen zu sein.