22-00027/COO.2101.111.7.305747 21 104. Neben diesen Netto- und Sonderpreismodellen gebe es auch sogenannte «Aktionen», welche als Verkaufsförderungsmassnahmen von den margenreduzierten Modellen zu unterscheiden seien. In einem solchen Fall gebe es bspw. zeitlich beschränkte Prämien, die den Handlungsspielraum der Händler gegenüber den Kunden vergrösserten. 105. Als Beispiel für eine solche Aktion führt die AMAG «Audi Business Plus» an, bei welcher den Händlern eine Rückvergütung von […] gewährt werde, sofern sie ihren (berechtigten) Kunden mindestens einen Rabatt in dieser Höhe offerierten.