90. Gemäss der AMAG wird die vom Händler gewählte JAM in eine Jahreszielvereinbarung übernommen. Eine solche Vereinbarung enthalte auch Angaben zur Gesamtmarkteinschätzung (und einer Premiummarkteinschätzung z.B. für Audi) und werde von beiden Seiten, also von der AMAG und dem jeweiligen Händler, unterzeichnet. 91. Im dritten Quartal des Jahres würden die Verkaufsziele angepasst, wenn sich die Entwicklung des Gesamtmarktes um mehr als +/- 3 % von den (ursprünglichen) Marktprognosen unterscheide. Sofern starke Marktveränderungen (Abweichungen von mehr als 10 %) aufträten, könne die AMAG «in Absprache mit dem Händlerverband die Jahresziele unterjährig indikativ anpassen».