Vor diesem Hintergrund bestehen zwar keine genügenden Anhaltspunkte für eine Abrede zwischen der AMAG und ihren Vertriebspartnern über die Unterlassung von Mehrmarkenvertrieb. Allerdings besteht bei einigen Händlern offenbar eine Unsicherheit, ob sie Fahrzeuge von Konkurrenzmarken vertreiben dürfen. Diese Unsicherheit könnte mit einer Information der Handelspartner ausgeräumt werden (vgl. unten, Rz 250; Anregung zur Information bezüglich der Zulässigkeit des Mehrmarkenvertriebs). A.5.7 Preisgestaltung und Geschäftsbedingungen bezüglich Vertrieb neuer KFZ