Im Muster-Händlervertrag für die Marken VW (PW und NF), Audi, Škoda und Seat verpflichtet sich der Händler für den Fall, dass er Personenwagen anderer Marken vertreibt, «diese in gesonderten Bereichen des Ausstellungsraums auszustellen, um eine Verwechslung der Marken zu vermeiden. 64. Obwohl der Vertrieb von KFZ anderer Marken als der jeweiligen VW-Konzernmarke vertraglich nicht ausgeschlossen ist und die AMAG beteuert, diesen weder zu verbieten noch zu beschränken, geht ein Teil der zugelassenen Händler davon aus, dass die AMAG keinen Mehrmarkenvertrieb duldet. Vor diesem Hintergrund bestehen zwar keine genügenden