Die AMAG macht zudem geltend, dass die Verpflichtung zur Einhaltung der Standards für die bestehenden AMAG-Marken (z.B. Mindestanzahl produktive Mitarbeiter, Betriebsgrösse) dazu führen könne, dass der Mehrmarkenvertrieb aufwendiger werde. Die Handelspartner seien in Gesprächen explizit darauf hingewiesen worden, «dass allfällige neue, zusätzliche Verträge keinen Einfluss auf die Standarderfüllung unter bestehenden Verträgen mit der AMAG haben dürfen». 63. Im Muster-Händlervertrag für die Marken VW (PW und NF), Audi, Škoda und Seat