59. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die AMAG bei der Umsetzung der Strategie 2020 Betriebe mit Händler- und Serviceverträgen bevorzugt. Damit bestehen Anhaltspunkte dafür, dass zwischen der AMAG und denjenigen Händlern, die nach der Strategie 22-00027/COO.2101.111.7.305747 13 2020 als Vertriebs- und Servicepartner zum Netz zugelassen werden, eine Abrede über die Verknüpfung von Service und Vertrieb vorliegen könnte (vgl. unten, Rz 178 ff.). Allerdings bestehen zurzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Zulassung als reiner Servicepartner ausgeschlossen wird.