Der Abschluss von Händlerverträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Volkswagen AG in jedem konkreten Einzelfall und die Kündigung eines Händler- bzw. Service- oder Teilepartnervertrages ist der Volkswagen AG schriftlich mitzuteilen. 37. Basierend auf diesen Vorgaben und weiteren Informationen (z.B. Vorhersagen zur Absatzentwicklung, Bevölkerung) sei die Idealnetzplanung 2013 vorgenommen worden, diese unterteile sich zunächst in den «aktuellen Stand des Netzes» («Current Network»), «Netzplan ohne Berücksichtigung des aktuellen Netzes» («Greenfield Network») und einen «Empfohlenen Netzplan» («Recommended Network»).