Sollten wesentliche Abweichungen erforderlich sein, wird sich der Grosshändler vor Vertragsabschluss mit der Volkswagen AG abstimmen“. Zudem enthält der Grosshandelsvertrag folgende Bestimmung: „Unterhält der Grosshändler selbst Einzelhandelsbetriebe, hat er diese mit einer eigenen Geschäftsführung zu betreiben. Er stellt sicher, dass die Geschäftsinteressen des Grosshandelsunternehmens nicht mit denen der Einzelhandelsbetriebe vermischt werden, und keine unangemessene Benachteiligung anderer Händler und Servicepartner entsteht.“