„Der Grosshändler wird mit den Händlern und Servicepartnern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein Verträge abschliessen, die dem von der Volkswagen AG ausgearbeiteten Stan- dard-Händlervertrag und Standard-Servicepartnervertrag entsprechen, und sicherstellen, dass die Händler, Service- und Teilepartner alle Verpflichtungen aus diesen Verträgen in vollem Umfang erfüllen. Sollten wesentliche Abweichungen erforderlich sein, wird sich der Grosshändler vor Vertragsabschluss mit der Volkswagen AG abstimmen“.