die Durchführung von Serviceleistungen, welche nachfolgend als Serviceleistungen bezeichnet werden, erfolgen im Rahmen eines qualitativ selektiven Vertriebssystems7. Der Grosshandelsvertrag enthält folgende Grundsätze der Aufgabenerfüllung durch den Grosshändler: „Der Grosshändler wird mit den Händlern und Servicepartnern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein Verträge abschliessen, die dem von der Volkswagen AG ausgearbeiteten Stan- dard-Händlervertrag und Standard-Servicepartnervertrag entsprechen, und sicherstellen, dass die Händler, Service- und Teilepartner alle Verpflichtungen aus diesen Verträgen in vollem Umfang erfüllen.