Seit dem 1. Januar 2018 werden die beiden Geschäftsbereiche nach Angaben von AMAG von zwei separaten juristischen Personen innerhalb der AMAG-Gruppe, nämlich von der AMAG Import AG und von der AMAG Automobil und Motoren AG, geführt (vgl. oben, Rz 3). 32. Zwischen dem VW-Konzern und der AMAG besteht ein Grosshandelsvertrag vom 1. Januar 2005. Dieser Vertrag sieht keine Exklusivität für die AMAG vor. Zurzeit ist die AMAG die einzige zugelassene Importeurin in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein. Der Grosshandelsvertrag regelt den Import von neuen Kraftfahrzeugen (nachfolgend: KFZ) der Marke VW PW und von Volkswagen Originalteilen, den Vertrieb auf Grosshandelsebene und die Ver-