«Der Export von Vertragsprodukten in Länder ausserhalb der EU sowie des europäischen Wirtschafts- und Freihandelsraumes (EWR, EFTA) ist nicht gestattet». Damit sind Exporte in die Schweiz, welche der EFTA angehört, vertraglich zulässig. Aus der Direktimportstatistik von Auto Schweiz für die Jahre 2014 und 2015 geht zudem hervor, dass mehr als 10 Prozent der in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein verkauften VW PW direkt importiert wurden. 30. Daher bestehen zurzeit keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Abrede über absoluten Gebietsschutz im Sinne von Art. 5 Abs. 4 KG zwischen der AMAG und ihren Handelspartnern.