Erläuterungen zur KFZ-Bek5). 28. Die AMAG verneint, dass sie für den Fall von Parallelimporten eine Vertragskündigung angedroht hätte, sie sei sich der Zulässigkeit von Querlieferungen in einem selektiven Vertriebssystem bewusst und unterbinde oder behindere diese nicht. Dies deckt sich mit dem Muster-Händlervertrag für die Marke VW, wonach den Händlern der Verkauf an zum Vertrieb zugelassene Händler und durch Endkunden bevollmächtigte Vermittler gestattet wird. 29. Der Muster-Händlervertrag für die Marke VW enthält folgende Klausel: «Der Export von Vertragsprodukten in Länder ausserhalb der EU sowie des europäischen Wirtschafts- und Freihandelsraumes (EWR, EFTA) ist nicht gestattet».