Das Sekretariat erklärte der AMAG, dass ein solches Vorgehen möglicherweise einen unzulässigen Informationsaustausch darstelle. Die AMAG brachte vor, dass es sich dabei um ein Fehlverhalten des zuständigen Aussendienstmitarbeiters handle und dass sie mit Weisungen und einem Schreiben diesbezüglich intervenieren würde. Das Sekretariat ersuchte die AMAG um Einreichung von Kopien dieser Schreiben und Weisungen. An dieser Besprechung legte das Sekretariat der AMAG zudem eine Rahmenvereinbarung mit einer Firmenkundin vor, in der ein Bezug von Fahrzeugen ausschliesslich bei AMAG Retail Betrieben vorgesehen war und bat die AMAG um Stellungnahme.