6. Zur Abklärung des Sachverhalts lud das Sekretariat die AMAG im Rahmen einer Marktbeobachtung gemäss Art. 45 Abs. 1 KG zur Stellungnahme und Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe ein. Die AMAG kam dieser Aufforderung mittels einer Präsentation am 4. Juni 2014 in den Räumlichkeiten des Sekretariates nach. Da die Anzeiger aufgrund befürchteter Retorsionsmassnahmen anonym bleiben wollten, war es nicht möglich, die AMAG im Rahmen