Im Folgenden werden die Handelspartner der AMAG auch als zugelassene Händler im Sinne von Art. 3 KFZ-Bek3 und die Servicepartner der AMAG auch als zugelassene Werkstätten im Sinne von Art. 4 KFZ-Bek bezeichnet. Falls nicht zwischen Handels- und Servicepartnern unterschieden wird, wird allgemein von Handelspartnern oder von zugelassenen Händlern und zugelassenen Werkstätten gesprochen.