{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\n Die AMAG informiert ihre bisherigen Handelspartner darüber, dass es nach wie vor möglich ist, als reiner Servicepartner für die AMAG tätig zu sein (Art. 16 Bst. a KFZ-Bek).\nDie AMAG informiert sämtliche Händler und Werkstätten, denen der bisherige Händlerbzw. Servicepartnervertrag gekündigt wurde, über die Kriterien, die sie erfüllen müssen,\num einen neuen Servicepartnervertrag abzuschliessen und als zugelassene Werkstatt ins\nWerkstattnetz der AMAG aufgenommen zu werden (Rz 22 ff. der Erläuterungen zur KFZ-\nBek).\nDie AMAG begründet schriftlich, aus welchen Gründen sie eine Werkstatt, welche die Kriterien erfüllt, nicht zu ihrem Werkstattnetz zulässt.\nIII. Mehrmarkenvertrieb\nDie AMAG informiert sämtliche bestehenden und künftigen Handelspartner darüber, dass\nsie frei sind, KFZ oder Ersatzteile konkurrierender KFZ-Anbieter zu verkaufen bzw. In-\nstandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für KFZ konkurrierender Anbieter zu erbringen (Art. 18 KFZ-Bek und Rz 43 ff. Erläuterungen zur KFZ-Bek).\nIV. Preisgestaltung und Geschäftsbedingungen bezüglich Vertrieb neuer KFZ\n\nDa die AMAG sowohl als Generalimporteurin (AMAG Import) als auch mit eigenen Verkaufsgeschäften (AMAG Retail) am Markt auftritt, besteht das Risiko, dass die AMAG ihre\nHandelspartner gegenüber ihren eigenen AMAG Retail Betrieben benachteiligt.\nDas Sekretariat hat zur Kenntnis genommen, dass die AMAG mit Wirkung per 1. Januar\n2018 die Geschäftsbereiche AMAG Import und AMAG Retail in getrennten juristischen\nPersonen führt.\n\nUm eine missbräuchliche Benachteiligung der Handelspartner zu vermeiden, sind zusätzlich zur juristischen Trennung von AMAG Import und AMAG Retail folgende Massnahmen\nzu treffen:\n\na. Verkaufsziele\nDie AMAG vereinbart die Verkaufsziele mit den zugelassenen Händlern im Rahmen einer\nschriftlichen Vereinbarung. Die AMAG berücksichtigt dabei das Potenzial der einzelnen\nHändler, insbesondere die bislang erreichten Absatzzahlen und die inskünftig erwartete\nNachfrage.\nb. Aktionen und margenreduzierte Modelle\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 52\nAMAG Retail wird davon absehen, Aktionen und margenreduzierte Modelle anzubieten –\ndie aufgrund einer möglichen Quersubventionierung durch AMAG Import – betriebswirtschaftlich sinnvoll nur von den AMAG Retail Betrieben angeboten werden können, womit\ndie Handelspartner benachteiligt werden.\nc. Leasing\n\nDie AMAG informiert die Handelspartner, dass sie frei sind, an den Aktionen der AMAG\nLeasing teilzunehmen.\nd. Flottengeschäfte\n- Die AMAG sieht davon ab, Flottengeschäfte anzubieten – die aufgrund der Zugehörigkeit zur AMAG Gruppe – betriebswirtschaftlich sinnvoll nur von den AMAG Retail Betrieben angeboten werden können, womit die Handelspartner benachteiligt werden.\nInsbesondere sieht die AMAG davon ab, gegenüber Flottenkunden bessere Angebote\nabzugeben, als gegenüber ihren Handelspartnern.\n- Die Empfehlungen für Preisnachlässe für Flottenkunden sind aufzuheben.\n- Die Rahmenvereinbarungen und die Rahmenverträge bezüglich Flottengeschäfte sind\nso auszugestalten, dass der Bezug von Fahrzeugen sowohl bei den AMAG Retail Betrieben als auch bei den Handelspartnern möglich ist.\nV. Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen\nDie AMAG informiert ihre Handelspartner, dass sie frei sind, Originalersatzteile und -aus-\nrüstungen oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile von einem Anbieter ihrer Wahl zu beziehen und diese Teile im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen zu verwenden.\nDie AMAG passt ihr Rabatt- und Bonussystem im Bereich Aftersales so an, dass für die\nBerechnung der Rabatte und Boni nicht die Bezüge in verschiedenen Sortimentsgruppen\n(Koppelung), sondern nur jene der betreffenden Ersatzteile berücksichtigt werden.\nVI. Kundendaten, Berichterstattung und Informationssystem\na. Weiterleitung von Berichten zur Finanz- und Ertragssituation\n\nDie AMAG stellt sicher, dass die von ihren Handelspartnern verlangten Angaben zur Fi-\nnanz- und Ertragssituation ausschliesslich für das Risiko-Management und zur Erstellung\neines Benchmark-Systems verwendet werden.\nb. IT-System\nDie AMAG sieht davon ab, ihre Handelspartner dazu aufzufordern, die Konditionen der\neinzelnen Verkaufsgeschäfte im IT-System der AMAG zu erfassen.\nDie AMAG verpflichtet sich gegenüber ihren Handelspartnern, Kundendaten, die sie von\nihnen erhalten hat, nicht der AMAG Retail oder anderen Handelspartnern weiterzugeben\noder zugänglich zu machen. Die AMAG trägt die Verantwortung für eine falsche Zuteilung\nvon Kundendaten und hat den hierdurch benachteiligten Handelspartnern eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.\n\n"}