{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\n226. Aufgrund der Marktstellung der AMAG und ihrer Abnehmer auf dem Markt für den Vertrieb von Ersatzteilen kann nicht ausgeschlossen werden, dass konkurrierende Anbieter von\nErsatzteilen von den an einer allfälligen Abrede beteiligten Abnehmern (zugelassene Werkstätten und unabhängige Werkstätten) möglicherweise nur sehr eingeschränkt als Bezugsmöglichkeit von Ersatzteilen berücksichtigt werden, was den Intrabrand-Wettbewerb vermutungsweise beeinträchtigt. Weil ausserdem Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die\nEndkonsumenten die Ersatzteile der AMAG Marken als nicht austauschbar erachten, dürfte\nes an einem funktionierenden Interbrand-Wettbewerb fehlen. Damit bestehen Anhaltspunkte\ndafür, dass die Abrede über die Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen aufgrund der\nMarktanteile der AMAG quantitative Effekte auf den Markt für den Vertrieb von Ersatzteilen\nzeigt.\n227. Gestützt auf die erfolgten Ausführungen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine allfällige Abrede über die Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen insgesamt als erhebliche\nBeeinträchtigung des Wettbewerbs zu qualifizieren wäre.\n\nB.3.2.4 Zwischenergebnis\n228. Basierend auf einer Gesamtbeurteilung der dargelegten qualitativen und quantitativen\nKriterien bestehen Anhaltspunkte für Abreden über die Verknüpfung von Service und Vertrieb\nund die Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen, die den Wettbewerb auf den relevanten\nMärkten erheblich beeinträchtigen und vorbehältlich einer Rechtfertigung aus Effizienzgründen unzulässig sind (Art. 5 Abs. 1 KG).\n\nB.3.3 Rechtfertigung aus Effizienzgründen\n229. Wettbewerbsabreden sind gemäss Art. 5 Abs. 2 KG durch Gründe der wirtschaftlichen\nEffizienz gerechtfertigt, wenn sie:\n\na. notwendig sind, um die Herstellungs- oder Vertriebskosten zu senken, Produkte oder\nProduktionsverfahren zu verbessern, die Forschung oder die Verbreitung von technischem oder beruflichem Wissen zu fördern oder um Ressourcen rationeller zu nutzen;\nund\nb. den beteiligten Unternehmen in keinem Fall Möglichkeiten eröffnen, wirksamen Wettbewerb zu beseitigen.\n\n230. Vorliegend hat die AMAG bisher keine Gründe der wirtschaftlichen Effizienz i.S.v. Art. 5\nAbs. 2 KG geltend gemacht. Im Rahmen einer allfälligen Untersuchung wäre das Vorliegen\nmöglicher Gründe der wirtschaftlichen Effizienz abzuklären.\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 46\nB.3.4 Fazit: Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden\n231. Die Vorabklärung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zwischen der AMAG und ihren\nVertriebspartnern folgende möglicherweise unzulässigen Wettbewerbsabreden i.S.v. Art. 5\nAbs. 1 KG bestehen:\n\n Abreden über die Verknüpfung von Service und Vertrieb;\n\n Abreden über die Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen.\n\nB.4 Unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender\nUnternehmen\n\nB.4.1 Marktbeherrschende Stellung\n232. Als marktbeherrschende Unternehmen gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, die\nauf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von anderen Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern) in wesentlichem Umfang unabhängig\nzu verhalten (Art. 4 Abs. 2 KG).\n\nB.4.1.1 Der relevante Markt\n233. Die Beurteilung der Marktbeherrschung setzt die Bestimmung des relevanten Marktes\nvoraus. Für die Zwecke der vorliegenden Vorabklärung ist von folgender provisorischer Marktabgrenzung auszugehen:\n\n Nationaler Markt für den Vertrieb von Neufahrzeugen nach Klassen bzw. Segmenten\n(vgl. oben, Rz 190–192)\n\n Nationaler Markt für die Erbringung von Serviceleistungen für AMAG Marken (vgl.\noben, Rz 194–200)\n\n Nationaler Markt für den Vertrieb von Ersatzteilen für AMAG Marken (vgl. oben, Rz\n201–205)\n\nB.4.1.2 Beurteilung der Marktstellung\n\nB.4.1.2.1 Markt für den Vertrieb neuer KFZ\n\nMarktstellung der AMAG\n234. Die Marktstellung der AMAG wird anhand der in der Schweiz verkauften Neufahrzeuge\nder durch die AMAG importierten Marken (nachfolgend: AMAG Marken) in den einzelnen Klassen (Microwagen, Kleinwagen, untere Mittelklasse, obere Mittelklasse, Oberklasse, Luxusklasse) ermittelt. Aus der nachfolgenden Statistik für das Jahr 2013 ergibt sich, dass die AMAG\nMarken in allen Klassen vertreten sind, wobei sie in der unteren Mittelklasse mit rund 37 %\nMarktanteil am stärksten, in der oberen Mittelklasse mit rund 35 % Marktanteil am zweitstärksten, in der Oberklasse mit rund 20 % Marktanteil am drittstärksten, in der Kleinwagen-Klasse\nmit 18 % Marktanteil am viertstärksten, in der Microwagen-Klasse mit 17 % Marktanteil am\nfünftstärksten und in der Luxusklasse mit rund 4 % Marktanteil am schwächsten vertreten sind.\nIm Durchschnitt über alle Klassen sind die AMAG Marken mit einem Marktanteil von rund 29 %\nvertreten. Dabei werden mehr als 90 % der neuen von der AMAG importierten Fahrzeuge von\nder AMAG und den zu ihrem Vertriebsnetz zugelassenen Händlern verkauft, die Parallel- bzw.\nDirektimporte machen unter 10 % aus.\n\n"}