{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\nA.5.10.1 Lieferung von Kundendaten\n160. Die Handelspartner sind vertraglich verpflichtet, an dem von der AMAG zur Verfügung\ngestellten Kundenbeziehungsmanagement-Programm (Customer Relationship Management,\nnachfolgend: CRM) teilzunehmen. Die Handelspartner verpflichten sich insbesondere «zum\naktiven Austausch von Kunden- und Fahrzeugdaten für Zwecke der Kundenbetreuung, für Aktivitäten im Rahmen» des CRM «und für allfällige Werbe- und Verkaufsförderungsmassnahmen». Sie werden sodann regelmässig solche Daten der AMAG zur Verfügung stellen, soweit\ndie Kunden der Übertragung zugestimmt haben. Die Kunden- und Fahrzeugdaten würden von\nder AMAG gemäss den Richtlinien zum Händlervertrag in einer Datenbank in Übereinstimmung mit dem DSG16 gespeichert und verwendet.\n161. Nach den Richtlinien zum Händlervertrag ist die AMAG berechtigt, die Kunden- und\nFahrzeugdaten für Massnahmen der Kundenbetreuung, für Aktivitäten im Rahmen des CRM\nund für sonstige zentrale Werbe- und Verkaufsförderungsaktivitäten, sowie Aktivitäten im Bereich der Kommunikation mit den Kunden zu verwenden und zu nutzen. Die Kundendaten\nwerden in der Regel dem Handelspartner zugeordnet, bei dem das Fahrzeug seinerzeit gekauft wurde oder der die Verkaufsmeldung/Nachmeldung geschickt hat. Zudem verpflichtet\nsich die AMAG, die Kundendaten nicht an einen anderen Vertragspartner weiterzugeben. Gemäss diesen Richtlinien übernimmt die AMAG keine Haftung für direkte und/oder indirekte\nSchäden in Zusammenhang mit der nicht korrekten Zuordnung von Kunden. Bei Beendigung\ndes Vertrages kann der Handelspartner verlangen, dass die der AMAG übermittelten Kundendaten deaktiviert werden. In diesem Fall kann die AMAG den Kunden darüber informieren,\nwelche anderen Handelspartner in ihrer Umgebung vorhanden sind. Der Handelspartner kann\naber auch eine Vergütung für den Verbleib der Kundendaten bei der AMAG beanspruchen.\n162. Einige Handelspartner haben sich beim Sekretariat darüber beschwert, dass die Kundendaten, die ihnen zugeteilt wurden, von den AMAG Retail Betrieben für eigene Marketing-\nAktionen verwendet worden seien. Dies benachteilige klar die unabhängigen Handelspartner,\nwelche direkte Konkurrenten der AMAG Retail Betriebe seien.\n163. Die AMAG stellt sich auf den Standpunkt, ein Kunde eines Handels- bzw. Servicepartners sei immer auch ein Kunde von AMAG Import (als Importeurin). Entsprechend sei es richtig, dass die Kundendaten auch der AMAG Import zur Verfügung stünden. Zur Weiterleitung\nvon Kundendaten an die AMAG als Importeurin gebe der Kunde im Kaufvertrag bzw. anderweitig jeweils seine Zustimmung. Die AMAG Import garantiere, dass die Daten nur im Rahmen\nder vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen verwendet würden. Bei Fehlern betreffend\ndie Weiterleitung von Kundendaten hätten die Handelspartner die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle der VW-Konzernmarken zu wenden.\n\nA.5.10.2 Weiterleitung von Berichten zur Finanz- und Ertragssituation\n164. Die AMAG verpflichtet die Handelspartner, spätestens sechs Monate nach Ende des\nGeschäftsjahres der AMAG die von der Revisionsstelle testierte Jahresrechnung (Bilanz und\nErfolgsrechnung inkl. Anhang) einzureichen. Überdies wurden Handelspartner verpflichtet, periodisch über ihre Finanz- und Ertragssituation Bericht zu erstatten.\n\n16 Bundesgesetz vom 19.6.1992 über den Datenschutz (DSG; SR 235.1).\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 32\n165. Gemäss dem Händlervertrag werden diese Informationen vom Lieferanten (d.h. von der\nAMAG) vertraulich behandelt.17 Allerdings, machen die Handelspartner geltend, dass AMAG\nImport und AMAG Retail Teil des gleichen Unternehmens seien und man einem direkten Konkurrenten (wie AMAG Retail) solche Informationen nicht (freiwillig) geben wolle.\n166. Die AMAG macht geltend, die von ihren Handelspartnern verlangten Angaben zur Fi-\nnanz- und Ertragssituation würden für das Risiko-Management und zur Erstellung eines\nBenchmark-Systems benötigt. Zugriff zu den Händlerdaten hätten gemäss der AMAG nur eine\nHandvoll Mitarbeiter bei AMAG Import. Die Daten würden nicht an die AMAG Retail Betriebe\nweitergeleitet.\n\nA.5.10.3 IT-System\n167. Die Handelspartner sind zudem verpflichtet, für den Fahrzeugverkauf das von der AMAG\nvorgegebene Kundenbeziehungsmanagement-Programm zu nutzen (vgl. oben, Rz 160). In\ndiesem Programm sind Fahrzeugkonfiguration, Kundendaten und Konditionen des Einzelgeschäfts erfasst. Einige Handelspartner befürchten, dass dieses IT-System von der AMAG als\nPreisüberwachungssystem genutzt wird und dass die erhaltenen Informationen AMAG Retail,\nd.h. ihrer Konkurrentin, zugänglich gemacht werden.\n168. Gemäss der AMAG sind die Handelspartner in der konkreten Offerterstellung frei und\nwürden nicht von der AMAG eingeschränkt. Das erwähnte Informatiksystem erfasse keine Daten, welche für ein Preisüberwachungssystem verwendet werden könnten. Es fände auch\nkeine Überwachung der Angebote der Handelspartner im Einzelfall statt.\n\n"}