{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\n 22-00027/COO.2101.111.7.305747 30\nment definiere zusammen mit dem Gesamtumsatz die Bonushöhe. Insgesamt gäbe es in diesem System fünf Partnersegmente und damit verbunden fünf Abstufungen bei der Bonushöhe.\nDamit eine unabhängige Werkstatt die höchste Bonusstufe erreichen könne, sei sie daher\nnicht nur verpflichtet, einen bestimmten mengenbasierten Umsatz zu erzielen, die Werkstatt\nsei darüber hinaus auch verpflichtet, einen entsprechenden Umsatz in allen sechs definierten\nProduktgruppen der Ersatzteile zu erreichen. Gemäss Aussagen verschiedener Marktteilnehmer sei neben Bremsen und Windschutzscheiben auch das Motorenöl eine dieser Produktgruppen. In der Anzeige wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter eines einzelnen Ersatzteils z.B. von Motorenöl, faktisch von einer Lieferung an die Abnehmer der AMAG\nausgeschlossen werde, da die jeweiligen Abnehmer, um vom Bonus zu profitieren, nicht nur\neinen Schwellenwert des Umsatzes des gesamten Warenkorbs, sondern auch den Schwellenwert bei den jeweiligen Produktgruppen erreichen müssten.\n156. Gemäss Stellungnahme der AMAG ist das per 1. Januar 2017 eingeführte Rabatt- und\nBonussystem im Bereich Aftersales folgendermassen ausgestaltet: Das Rabatt- und Bonussystem sehe Rabatte und Rückvergütungen für den Bezug von Ersatzteilen und Zubehör vor,\nwobei die Berechnungsbasis unterschiedlich sei. Die Rabatte würden sich auf der Basis des\nunverbindlich empfohlenen Endverkaufspreises berechnen, die Rückvergütungen auf der Basis des Einkaufsvolumens des Abnehmers, d.h. seines Einkaufspreises. Rabatte und Rückvergütungen seien sowohl für Mitglieder des Vertriebsnetzes als auch für unabhängige Werkstätten vorgesehen, wobei nach dem Typ des Abnehmers differenziert werde.\n157. Daneben fliesse das Teilegeschäft auch in das Margensystem unter den Servicepartnerverträgen der einzelnen Marken ein. Dieses bestehe zu ca. zwei Dritteln aus einer Grundmarge\nund zu ca. einem Drittel aus leistungsabhängigen Boni. Bei diesen leistungsabhängigen Boni\nwürden u.a. die Servicemarktausschöpfung, d.h. die Anzahl Service- und Reparaturmeldungen im Verhältnis zum Fahrzeugbestand im Gebiet des Servicepartners und der Erlös mit Originalersatzteilen pro Kundendurchgang berücksichtigt. Diese Elemente seien nur relevant für\nMitglieder des Vertriebsnetzes, nicht aber für unabhängige Werkstätten, da nur Mitglieder des\nVertriebsnetzes Servicepartnerverträge abgeschlossen hätten.\n158. Das Rabatt- und Bonussystem der AMAG im Bereich Aftersales (Serviceleistungen und\nVerkauf von Ersatzteilen) veranlasst die Servicepartner der AMAG aber auch unabhängige\nMarktteilnehmer dazu, auch nach der Garantiedauer, innerhalb welcher nur die AMAG (in Kooperation mit dem Hersteller) die notwendigen Originalersatzteile zur Verfügung stellen kann\nbzw. innerhalb welcher die AMAG keine Kosten übernimmt, wenn nicht von ihr genehmigte\nErsatzteile zum Einsatz kommen, Ersatzteile ausschliesslich bei der AMAG zu beziehen und\nkönnte andere Anbieter von Ersatzteilen darin beschränken, diese an Mitglieder des AMAG\nVertriebssystems und/oder unabhängige Marktteilnehmer zu verkaufen.\n159. Damit bestehen einerseits Anhaltspunkte für eine Abrede über die Beschränkung des\nBezugs von Ersatzteilen (vgl. unten, Rz 180 ff.). Andererseits bestehen Anhaltspunkte, dass\ndie AMAG auf den Aftersales-Märkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügen\nkönnte (vgl. unten, Rz 238). Das Anreizsystem zum Bezug von möglichst vielen Ersatzteilen\naus unterschiedlichen Sortimentsgruppen bei der AMAG könnte eine missbräuchliche Einschränkung des Absatzes im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. e KG und/oder eine missbräuchliche\nKoppelung der Abnahme von Leistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG darstellen, welche andere Anbieter von Ersatzteilen in der Ausübung des Wettbewerbs behindern könnten\n(vgl. unten, Rz 245).\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 31\nA.5.10 Kundendaten, Berichterstattung und Informationssystem\n\n"}