{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\n 22-00027/COO.2101.111.7.305747 25\nTabelle 5: Illustration des Sekretariates «Kosten-Preis-Schere»\n125. In Tabelle 5 wird zunächst die Situation «Wettbewerb» dargestellt, hierbei haben die\nHändler identische Einstandspreise (Aufwand für Neuwagen), den gleichen Wettbewerbspreis\nsowie identische (weitere) Kosten (gleiche Effizienz) und im Ergebnis machen beide Unternehmen einen (volkswirtschaftlichen) Gewinn von null. Bei einer Situation mit «Kosten-Preis-\nSchere» steigen die Kosten und sinken die Verkaufspreise und dies führt im Ergebnis zu geringeren Margen («Margin-Squeeze»). In obigem hypothetischen Beispiel könnte man sich\nvorstellen, dass die Einkaufspreise der Händler durch höhere (nicht zu erfüllende) Standards\nund Zielvorgaben und somit niedrigere Rückvergütung steigen, gleichzeitig kommen durch\n«Aktionen» (z.B. Netto- und Sonderpreismodelle) die Verkaufspreise unter Druck und im Ergebnis wird das Betriebsergebnis negativ. In obigem Beispiel wird zusätzlich noch angenommen, dass der Händler 2 weniger effizient arbeitet (höhere Lohnkosten, niedrigerer Serviceanteil) und trotzdem niedrigere Preise am Markt offeriert. In einer solchen Situation kann der\nHändler 2 nur am Markt bestehen, wenn er die Verluste anderweitig kompensiert. Der Händler\n1 kann langfristig ohne eine solche «Quersubventionierung» hingegen nicht überleben.\n\nA.5.7.4.4 Zwischenfazit\n\n126. […] Die Tatsache, dass die AMAG die gleichen Konditionen betreffend die Margen- und\nBonussysteme, die Flottengeschäfte und die Aktionen für die AMAG Retail Betriebe und für\ndie Handelspartner anwendet, relativiert sich möglicherweise dadurch, dass nur die AMAG\nRetail Betriebe von einer finanziellen Unterstützung der AMAG (d.h. von der «Quersubventionierung») profitieren. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass der AMAG auf dem Markt\nfür den Vertrieb von Neufahrzeugen bzw. in den einzelnen Segmenten eine marktbeherrschende Stellung zukommt (vgl. oben, Rz 237), weshalb keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Art. 7 KG vorliegen.\n\nA.5.7.5 Spezielle Aktionen nur für die AMAG Retail Betriebe\n127. Gemäss den Aussagen von Händlern, gibt es spezielle Aktionen ausschliesslich für\nAMAG Retail Betriebe. Zum Beispiel hätten für die erste Phase der Kommerzialisierung des\n«Audi A3 Sportback e-tron» nur AMAG Retail Betriebe (mit der Ausnahme der ASAG Auto-\nService AG) dieses Modell verkaufen dürfen. Ebenso dürften nur AMAG Retail Betriebe von\nder Prämie für den «Audi A1 Admired» oder vom Status «Audi Sport Store» profitieren.\n128. Gemäss der AMAG seien für solche Aktionen zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, welche auf ein sehr kleines Marktpotential träfen, weshalb der Vertrieb noch\neher klein gehalten werde. Die Standorte seien daher in erster Linie nach dem zu erwartenden\nMarktpotential der einzelnen Standorte ausgewählt worden. Dieses sei in städtischen Gebieten am grössten, wobei in städtischen Gebieten schwergewichtig AMAG Retail Betriebe tätig\nseien. Bei der dritten in den Fragebögen genannten Aktion («Audi Admired») sei es um ein\nSondermodell gegangen, welches für alle Audi-Partner verfügbar gewesen sei. Den AMAG\nRetail Betrieben hätte aufgrund einer Volumenverpflichtung, die diese im Rahmen einer Verkaufsförderungsmassnahme eingegangen seien, vorteilhafte Konditionen angeboten werden\nkönnen. Dies sei ein Vorgang, der allen Partnern offenstehe.\n\nA.5.7.6 Fazit\n129. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass AMAG Retail Betriebe aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur AMAG Gruppe beim Verkauf von neuen KFZ der VW-Konzernmarken womöglich\nbessergestellt sind als die Vertriebspartner der AMAG. Allerdings ist nicht davon auszugehen,\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 26\ndass der AMAG auf dem Markt für den Vertrieb von Neufahrzeugen bzw. in den einzelnen\nSegmenten eine marktbeherrschende Stellung zukommt (vgl. unten, Rz 237), weshalb keine\nAnhaltspunkte für einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von\nArt. 7 KG vorliegen.\n\nA.5.8 Flottengeschäfte\n\nA.5.8.1 Flotten-Rückvergütung\n130. Die Handelspartner der AMAG haben die Möglichkeit, mit Flottenkunden, das heisst\nKMU (vier bis elf Fahrzeuge im Park), Kleinflotten (zwölf bis 60 Fahrzeuge im Park) und Grossflotten (über 60 Fahrzeuge im Park), Geschäfte abzuschliessen. Für solche Geschäfte erhalten\ndie Handelspartner Rückvergütungen gemäss von der AMAG erstellten Flotten-Rückvergü-\ntungstabellen je nach Marken und Modellen. Das Flottenreglement der AMAG sieht vor, dass\n«Rückvergütungen […] nicht als Nachlass gegenüber den Kunden zu verstehen [sind]» und\ndass «Kundennachlass […] ausschliesslich durch den Händler festgelegt [wird]».\n\n"}