{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\n 22-00027/COO.2101.111.7.305747 22\nAktionszinssatz. Solche Aktionszinssätze stünden allen Handelspartnern, also sowohl AMAG\nRetail Betrieben als auch Handelspartnern offen. Es bestehe zudem für die einzelnen Handelspartner die Möglichkeit, als Verkaufsförderungsmassnahme selbst das Leasing zu «subventionieren». Die AMAG Retail Betriebe hätten von dieser Möglichkeit vereinzelt Gebrauch\ngemacht, dann aber hätten sie auch diese Vergünstigungen des Leasingzinssatzes selbst getragen, weshalb es sich nicht um eine Diskriminierung von Handelspartnern gegenüber der\nAMAG Retail handle.\n\nA.5.7.4 Quersubventionierung der AMAG Retail Betriebe\n113. Ein allgemeiner Vorwurf ist, dass die AMAG ihre AMAG Retail Betriebe quersubventioniere und dadurch die AMAG Retail Betriebe Fahrzeuge unter Einstandspreis verkaufen würden. Die Verluste der AMAG Retail im Bereich Verkauf würden anschliessend durch die AMAG\nImport gedeckt. Die AMAG Retail Betriebe hätten zwar ebenfalls Verluste, da sie gewisse Aktionen mitmachten und auch Ziele erfüllen müssten und hierzu ihre Fahrzeuge zu besseren\nKonditionen an die Kunden abgeben würden. Allerdings sei dies «halb so dramatisch», wenn\ndie «Kasse» am Ende des Jahres durch die AMAG Import wieder ausgeglichen werde. Die\nZiele der AMAG Retail Betriebe würden durch die Immatrikulationen (Tageszulassungen) der\nAMAG Import immer erreicht. Eine solche Möglichkeit bestehe für die Handelspartner der\nAMAG nicht. Ausserdem wird gefordert, dass im Falle von Tageszulassungen durch die AMAG\nImport die Verkaufsziele für die Handelspartner nach unten (und nicht nach oben) angepasst\nwerden müssten, weil der Gesamtmarkt sich dank des Marktanteils der AMAG Retail (60 %)\n«positiv» entwickelt habe.\n\n114. Zu diesem Vorwurf machte die AMAG im Laufe der Vorabklärung geltend, dass AMAG\nImport und AMAG Retail zwei separate Geschäftsbereiche innerhalb derselben juristischen\nPerson seien, deren Rollen im operativen Alltag getrennt blieben. Die Beziehung zwischen\nAMAG Import und den AMAG Retail Betrieben basiere auf denselben Händler- und Servicepartnerverträgen wie jene bei den Handelspartnern. Die AMAG Retail Betriebe würden keine\nSubventionen von der AMAG erhalten und keine ausserordentlichen Prämien ausbezahlt bekommen. Seit dem 1. Januar 2018 sind die beiden Geschäftsbereiche AMAG Import und\nAMAG Retail offenbar in den juristisch selbständigen Tochtergesellschaften AMAG Import AG\nund AMAG Automobil und Motoren AG untergebracht (vgl. oben, Rz 3).\n115. Die AMAG bringt noch vor, dass es nicht zutreffe, dass sie die AMAG Retail Betriebe\ndurch diskriminierende Handlungen besserstellen würde, da die Beziehung zwischen AMAG\nImport und den AMAG Retail Betrieben auf denselben Verträgen basiere wie jene zwischen\nAMAG Import und den Handelspartnern und für die Handelspartner wie für die AMAG Retail\nBetriebe die gleichen Konditionen (betreffend z.B. die Margen- und Bonussysteme, die Flottengeschäfte und die Aktionen) gälten. Gemäss dem Grosshandelsvertrag mit dem Volkswagenkonzern ist die AMAG verpflichtet, die «Einzelhandelsbetriebe mit einer eigenen Geschäftsführung und einer eigenen Rechtspersönlichkeit zu betreiben» und hat sicherzustellen,\n«dass die Geschäftsinteressen des Grosshandelsunternehmens nicht mit denen der Einzelhandelsbetriebe vermischt werden, und keine unangemessene Benachteiligung anderer\nHändler, Service- und Teilepartner entsteht» (vgl. oben, Rz 31).\n116. Wie nachfolgend anhand der Angaben der AMAG betreffend ihre Bilanz und Erfolgsrechnungen aufgezeigt wird, scheint der Geschäftsbereich AMAG Retail – zumindest in den\nJahren 2011 bis 2015 – nicht klar «unabhängig» von AMAG Import gewesen zu sein.\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 23\nA.5.7.4.1 Bruttomargen der AMAG aus Bilanz- und Erfolgsrechnungen 2011 bis 2015\n\n117. Basierend auf den eingereichten Erfolgsrechnungen für die Jahre 2011 bis 2015 der\nAMAG lässt sich folgende Bruttomarge für die AMAG als Gesamtunternehmen, welche alle\n(Unternehmens-)Bereiche insbesondere AMAG Retail und AMAG Import umfasst, berechnen:\n\nAMAG (Total)\n\nJahr Neuwagen Occasionen Ersatzteile Gesamt\n\n2011 […] […] […] […]\n\n2012 […] […] […] […]\n\n2013 […] […] […] […]\n\n2014 […] […] […] […]\n\n2015 […] […] […] […]\n\nTabelle 3: Bruttogewinnmarge in % für die AMAG\n(Berechnung und Darstellung Sekretariat, Quelle: AMAG)\n118. Die Auswertung von Tabelle 3 zeigt, dass die AMAG Gruppe im Durchschnitt der letzten\nJahre eine Marge von […] für Neuwagen erzielte, […]. Es bleibt daher zunächst einmal festzuhalten, dass die AMAG als zur Verfügung stehende Mittel einen […] höheren Betrag zur\nDeckung der anfallenden Kosten (z.B. Miete, Löhne, Werbung) erzielt als ihre Handelspartner.\n\nA.5.7.4.2 Interne Betriebskennzahlen der AMAG nach Geschäftsbereichen\n\n119. Zusätzlich reichte die AMAG für die Jahre 2011 bis 2015 eine Aufschlüsselung der Erfolgsrechnung für das (interne) betriebswirtschaftliche Reporting und zwar getrennt für die (Ge-\nschäfts-)Bereiche AMAG Retail und AMAG Import ein:\n\n"}