{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\n100. Die Festlegung und die Erreichung der Verkaufsziele haben einen klaren Einfluss auf\ndie Marge der Handelspartner. Die Boni, welche durch die Erreichung der JAM (aufgrund des\nvorgeschlagenen JAZ) erzielt werden können, sind für die Handelspartner sehr bedeutend.\nAus diesem Grund wählt die grosse Mehrheit der Handelspartner das vorgeschlagene JAZ\noder eine das JAZ übersteigende JAM. Die Mehrheit erreicht aber die Verkaufsziele nicht […].\nInwiefern darin Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von\nArt. 5 oder Art. 7 KG zu sehen sind, ist zurzeit nicht ersichtlich. Den Bedenken der Handelspartner, dass die AMAG einseitig unrealistische Verkaufsziele festlegt, könnte dadurch Rechnung getragen werden, dass sich die AMAG gegenüber ihren Handelspartnern verpflichtet, die\nVerkaufsziele schriftlich zu vereinbaren und dabei das Potenzial der einzelnen Händler, insbesondere die bislang erreichten Absatzzahlen und die inskünftig erwartete Nachfrage, berücksichtigt (vgl. unten, Rz 250; Anregung zur Preisgestaltung und den Geschäftsbedingungen\nbezüglich Vertrieb neuer KFZ).\n\nA.5.7.2 Aktionen und margenreduzierte Modelle\n101. Verschiedene Handelspartner machen zudem geltend, dass die ständig neuen Aktionen\nder AMAG wie «Netto- und Sonderpreismodelle» die Margen der Handelspartner stark vermindert hätten. Zudem seien die Handelspartner bei diesen Netto- und Sondermodellaktionen\nindirekt zur Teilnahme gezwungen.\n102. Gemäss Angaben der AMAG handelt es sich beim Begriff «Netto- und Sonderpreismodelle» um Modelle, welche gegenüber den „regulären“ Modellen des gleichen Fahrzeugtyps\neine Reduktion der kalkulatorischen Händlermarge aufweisen (margenreduziert). Als Beispiel\nwird das Sondermodell «SEAT SALSA» angebracht. In der Regel würden solche Modelle von\nder AMAG Import gegenüber dem Endkunden für das ganze Vertriebsnetz kommuniziert\n(Preislisten, Prospekte, usw.), wovon auch die Handelspartner profitieren würden. Dem Endkunden sei auch entsprechend bewusst, dass es sich um ein Sondermodell mit einem besonders attraktiven Listenpreis handle.\n103. Die AMAG betont, dass auch bei Netto- und Sondermodellen die Handelspartner frei\nseien, Rabatte auf den Listenpreis zu gewähren, und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch\nmachen würden.\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 21\n104. Neben diesen Netto- und Sonderpreismodellen gebe es auch sogenannte «Aktionen»,\nwelche als Verkaufsförderungsmassnahmen von den margenreduzierten Modellen zu unterscheiden seien. In einem solchen Fall gebe es bspw. zeitlich beschränkte Prämien, die den\nHandlungsspielraum der Händler gegenüber den Kunden vergrösserten.\n105. Als Beispiel für eine solche Aktion führt die AMAG «Audi Business Plus» an, bei welcher\nden Händlern eine Rückvergütung von […] gewährt werde, sofern sie ihren (berechtigten) Kunden mindestens einen Rabatt in dieser Höhe offerierten. Rund zwei Drittel der Händler hätten\ndiesen Mindestrabatt gewährt und ein Drittel sei darüber hinausgegangen, dies zeige, dass\nkeine vertikale Preisbindung vorliege.\n106. Gemäss Angaben der AMAG sind Aktionen teilweise kumulierbar. Demnach könne es\nalso sein, dass ein Fahrzeug von mehreren Aktionen profitiert habe. Im Weiteren würden viele\nAktionen auch auf margenreduzierte Modelle (vgl. oben, Rz 102) angewendet.\n107. Die gesamte Anzahl der Aktionen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Anhand der\nvon der AMAG eingereichten Unterlagen kann festgehalten werden, dass die totale Anzahl der\nAktionen für alle Marken des VW-Konzerns im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2011 mehr\nals doppelt so gross war […].\n\n[…] Abbildung 8: Verkäufe von Netto- und Sonderpreismodellen im Zeitraum 2011–2015\n(Darstellung Sekretariat, Quelle: AMAG)\n108. Abbildung 8 zeigt deutlich, dass insbesondere bei VW NF und Audi der Absatz von margenreduzierten Modellen (mit stagnierendem Gesamtabsatz) im Zeitraum von 2011 bis 2015\nstark zugenommen hat. Auch bei der Marke VW PW ist in den Jahren 2014 und 2015 ein\nAnstieg zu verzeichnen. Nur von der Marke Škoda werden seit 2013 weniger Netto- und Sonderpreismodelle vertrieben. Auch die AMAG räumt ein, dass die margenreduzierten Modelle\ninsgesamt an Bedeutung gewonnen hätten.\n109. Gestützt auf die Angaben der AMAG kann zudem festgehalten werden, dass auch die\ngesamte Anzahl der margenreduzierten Modelle für alle Marken des VW-Konzerns von 2011\nbis 2015 eindrücklich gewachsen ist […].\n110. Sofern der Verkauf von margenreduzierten Modellen tatsächlich einen negativen Einfluss auf die Ertragssituation der Handelspartner hat, was von diesen behauptet und von der\nAMAG zurückgewiesen wird, so könnte die Ertragssituation der Handelspartner möglicherweise unter Druck geraten sein. Inwiefern darin Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Art. 5 oder Art. 7 KG zu sehen sind, ist allerdings nicht ersichtlich.\n\nA.5.7.3 Leasing\n111. Einige Handelspartner machen geltend, dass sie praktisch gezwungen seien, die Lea-\nsing-Angebote der AMAG Leasing AG anzuwenden, und dass sie solche Aktionen mit ihrer\neigenen Marge subventionieren müssten. Zudem bestehen Hinweise, dass die Handelspartner verpflichtet sind, an den Aktionen der AMAG Leasing teilzunehmen (z.B. „participation\nobligatoire de 0,5 %“).\n112. Gemäss der AMAG verhalte es sich so, dass primär die AMAG Leasing AG dem Importeur AMAG Import konzernintern einen einheitlichen Verrechnungssatz in Rechnung stelle.\nSpezielle Aktionszinssätze für bestimmte Fahrzeuge oder für die AMAG Marken generell würden von der AMAG Import beschlossen und wirtschaftlich getragen, d.h. die AMAG Import\nübernehme die Differenz zwischen dem einheitlichen Verrechnungssatz und dem speziellen\n\n"}