{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\n62. Die AMAG bestreitet, den Mehrmarkenvertrieb zu verbieten oder zu behindern. Gemäss\nder AMAG gebe es keine Vorgabe seitens der AMAG Import, dass sich Handelspartner auf\neinzelne Marken zu beschränken hätten, jedoch seien die bestehenden Betriebe oft zu klein,\num zusätzliche Marken standardkonform aufzunehmen, ausserdem seien dazu teils grosse\nInvestitionen notwendig. Die AMAG macht zudem geltend, dass die Verpflichtung zur Einhaltung der Standards für die bestehenden AMAG-Marken (z.B. Mindestanzahl produktive Mitarbeiter, Betriebsgrösse) dazu führen könne, dass der Mehrmarkenvertrieb aufwendiger werde.\nDie Handelspartner seien in Gesprächen explizit darauf hingewiesen worden, «dass allfällige\nneue, zusätzliche Verträge keinen Einfluss auf die Standarderfüllung unter bestehenden Verträgen mit der AMAG haben dürfen».\n63. Im Muster-Händlervertrag für die Marken VW (PW und NF), Audi, Škoda und Seat verpflichtet sich der Händler für den Fall, dass er Personenwagen anderer Marken vertreibt,\n«diese in gesonderten Bereichen des Ausstellungsraums auszustellen, um eine Verwechslung\nder Marken zu vermeiden.\n64. Obwohl der Vertrieb von KFZ anderer Marken als der jeweiligen VW-Konzernmarke vertraglich nicht ausgeschlossen ist und die AMAG beteuert, diesen weder zu verbieten noch zu\nbeschränken, geht ein Teil der zugelassenen Händler davon aus, dass die AMAG keinen\nMehrmarkenvertrieb duldet. Vor diesem Hintergrund bestehen zwar keine genügenden Anhaltspunkte für eine Abrede zwischen der AMAG und ihren Vertriebspartnern über die Unterlassung von Mehrmarkenvertrieb. Allerdings besteht bei einigen Händlern offenbar eine Unsicherheit, ob sie Fahrzeuge von Konkurrenzmarken vertreiben dürfen. Diese Unsicherheit\nkönnte mit einer Information der Handelspartner ausgeräumt werden (vgl. unten, Rz 250; Anregung zur Information bezüglich der Zulässigkeit des Mehrmarkenvertriebs).\n\nA.5.7 Preisgestaltung und Geschäftsbedingungen bezüglich Vertrieb neuer\nKFZ\n\nA.5.7.1 Margen- und Bonussystem im Bereich Vertrieb neuer KFZ\n65. Einleitend ist festzuhalten, dass sich der Endverkaufspreis eines neuen KFZ grundsätzlich aus den Kosten für dessen Herstellung und den einzelnen Margen für Hersteller, Importeur\nund Händler ergibt. Abbildung 2 zeigt eine schematische Darstellung des Sekretariates.\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 14\nAbbildung 2: Illustration Endverkaufspreis Neufahrzeuge\n(Darstellung Sekretariat; konkrete Werte hypothetisch)\n66. Konkret wird in diesem Abschnitt das Margensystem der AMAG für die offiziellen Händler\nnäher erläutert. Unter dem Begriff «Marge» wird (im Automobilgewerbe) die betriebswirtschaftliche Kennzahl «Bruttomarge»9 verstanden, womit im Unternehmen die anfallenden Kosten\n(z.B. Miete, Löhne, Werbung) gedeckt werden. Sofern diese Kosten niedriger sind als die\nMarge, so erwirtschaftet das Unternehmen einen entsprechenden operativen Gewinn10. Die\nBruttomarge wird üblicherweise in Prozent des Nettoerlöses angegeben.\n67. Gemäss den Antworten der befragten Handelspartner der AMAG kann generell angenommen werden, dass die Margen in den letzten Jahren um ca. 2 % bis 10 % gesunken sind.\nAuf die Frage, ob die Strategie 2020 der AMAG praktische Auswirkungen auf ihr Unternehmen\nhabe, wurden insbesondere folgende Konsequenzen erwähnt: mehr Druck auf die Margen zur\nErhöhung der Marktanteile, erhöhte Konkurrenz durch AMAG Retail Betriebe, Kündigungsdrohungen (falls der Betrieb nicht vergrössert würde), Erhöhung der Verkaufsziele, starker Druck\n(die hohen Verkaufsziele zu erreichen) und Vergeltungsmassnahmen (falls Verkaufsziele nicht\nerreicht würden, wie z.B. der Ausschluss von gewissen Aktionen oder das Nicht-Gewähren\nder Rückvergütung). Es wurde auch vorgebracht, dass die AMAG versuche, die besten Verkaufsgebiete in der Schweiz zu übernehmen (vgl. oben, Rz 42).\n68. Die befragten Handelspartner machten auch geltend, dass die von der AMAG (zu) hoch\nangesetzten Verkaufsziele (unabhängig von der schwierigen Marktlage) und die starke Konkurrenz durch AMAG Retail Betriebe (welche zu grösseren Rabatten seitens der Handelspartner für deren Kunden führe) es erschweren würden, einen Gewinn aus leistungsabhängigen Boni zu erzielen und einen negativen Einfluss auf die entsprechende Gesamtmarge\ngehabt habe. Manche Handelspartner behaupten zudem, dass der ständige Anstieg des\n«Pipelinefaktors» zu einer Verminderung der Marge führte, da ein Teil dieser Marge nun zur\n\n9 Bruttomarge (oder auch Bruttogewinnmarge) ist der Erlös abzüglich dem Warenaufwand in prozentualer Relation zum Nettoerlös (ugs.: Umsatz).\n10 Auch als «EBITDA», also der «Gewinn (Verlust) vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Aufwer-\n\ntungen», bezeichnet. Diese Kennzahl stellt somit eine Beschreibung der operativen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (im Kerngeschäft) dar.\n\n"}