{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\nA.5.5 «Service only» Betriebe\n53. Im Rahmen der Vorabklärung wurde festgestellt, dass insbesondere Serviceverträge\nvon denjenigen zugelassenen Werkstätten gekündigt wurden, die nicht auch über einen Händlervertrag verfügten. Demgegenüber versuchten einige Handelspartner den Servicevertrag für\ndie betroffenen Marken beizubehalten oder erneut einen solchen abzuschliessen, allerdings\nverweigerte die AMAG ihnen diese Möglichkeit.\n54. Die AMAG schreibt, sie bevorzuge bei der Vertriebsnetzplanung aus strategischen Gründen die Kombination von Handel und Service. Das langfristige Ziel der AMAG sei, die „market\nareas der AMAG durch eine geringe Anzahl an Investoren zu bearbeiten“. Um dieses Ziel zu\nerreichen, beabsichtige die AMAG, die «service only» Betriebe zu reduzieren und dieses Format allenfalls nur bei strategischen Partnern beizubehalten.\n55. Gemäss Auskünften der AMAG im September 2016 bestanden aus markenspezifischer\nSicht 415 «service only» Betriebe. Davon seien 183 auch aus standortspezifischer Sicht «service only» Betriebe. Davon hätten wiederum 101 einen Vertriebspartnervertrag, womit es sich\nbei 82 Standorten um Betriebe handle, die am Markt als «service only» Betriebe aufträten.\n56. Die AMAG macht geltend, dass sie keine Servicepartner zwinge, zusätzlich einen Händlervertrag abzuschliessen. Es sei auch unzutreffend, dass «service only» Betrieben systematisch gekündigt worden wäre. «Service only» Betriebe seien vielmehr ein wichtiges Element\ndes AMAG Vertriebsnetzes. Diese machten aus markenspezifischer Sicht zwischen 49.4 %\n(SEAT) und 78.7 % (VW NF) aller Standorte aus. Vertragsauflösungen seien jeweils aus anderem Grund als wegen der «service only» Eigenschaft erfolgt. In den meisten Fällen seien\nVertragsauflösungen erfolgt, weil die Handelspartner entweder die aktuellen Standards nicht\nhätten einhalten können oder durch die Herstellerwerke angekündigte zukünftige Standards\nnicht hätten erfüllen oder jedenfalls nicht rentabel hätten umsetzen können.\n57. Allerdings werde aus strategischen Gründen bei der Vertriebsnetzplanung die Kombination von Handel und Service bevorzugt, da diese beiden Elemente praktisch gesehen zusammengehörten und auch aus Kundensicht nicht getrennt wahrgenommen würden. Anders als\nbei anderen Produkten sei es bei Personenwagen selbstverständlich, dass das Produkt einer\nregelmässigen Wartung und gegebenenfalls auch einer fachgerechten Reparatur bedürfe. Neben Produkt- und Marktanforderungen hätten Hersteller und Importeure auch noch eine Reihe\nvon rechtlichen Auflagen, welche die Abdeckung von Handel und Service erforderten (z.B. im\nRahmen von Rückrufaktionen). Nur «Vollfunktionsbetriebe» mit Handel und Service könnten\ndas gesamte Spektrum an Produkten und Dienstleistungen einer Marke abdecken. Entsprechend seien strategische Handelspartner primär solche, welche die beiden Aspekte Handel\nund Service abdecken könnten.\n58. Eine eingehende Analyse der durch die AMAG eingereichten Unterlagen hat ergeben,\ndass die AMAG in den Jahren 2011 bis 2015 zahlreiche Serviceverträge gekündigt hat. Zudem\nsollen nach Angaben der AMAG im Rahmen der laufenden Umstrukturierung im 2018 sämtliche Händler- und Serviceverträge per 2020 gekündigt werden, wobei noch nicht bekannt sei,\nwie viele Servicepartner einen neuen Servicevertrag erhalten würden (vgl. oben, Rz 25 und\n44).\n59. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die AMAG bei der Umsetzung der\nStrategie 2020 Betriebe mit Händler- und Serviceverträgen bevorzugt. Damit bestehen Anhaltspunkte dafür, dass zwischen der AMAG und denjenigen Händlern, die nach der Strategie\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 13\n2020 als Vertriebs- und Servicepartner zum Netz zugelassen werden, eine Abrede über die\nVerknüpfung von Service und Vertrieb vorliegen könnte (vgl. unten, Rz 178 ff.). Allerdings bestehen zurzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Zulassung als reiner Servicepartner ausgeschlossen wird.\n\nA.5.6 Mehrmarkenvertrieb\n60. Im Hinblick auf ein allfälliges Interesse der Handelspartner der AMAG an einem Mehrmarkenvertrieb im Bereich Service, teilten 66 % der befragten Handelspartner mit, dass sie\nkein Interesse am Vertrieb anderer Marken hätten oder dass sie die notwendigen Standards\n(Kriterien der anderen KFZ-Lieferanten) nicht erfüllten. 17.5 % antworteten, dass sie bereits\nweitere Marken, die nicht zum VW-Konzern gehörten, vertreten.\n61. Rund ein Fünftel der befragten Handelspartner hat angegeben, dass die Vertretung anderer Marken durch die AMAG verboten sei und/oder sie Angst vor Retorsionsmassnahmen\nder AMAG hätten. Die AMAG habe insbesondere angedroht, weitere Händler- oder Serviceverträge mit den betroffenen Handelspartnern zu kündigen, falls sie versuchen würden, konkurrierende Marken zu vertreten.\n\n"}