{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\nA.5.3 Vertriebsnetzplanung und strategische Partner\n33. Nach Angaben der AMAG führten veränderte Rahmenbedingungen, z.B. die Digitalisierung, zu veränderten Strategien des Herstellers, welche in neue Formate und Standards umgesetzt würden. So seien zusätzliche Investitionen in den Auftritt der Marke (Corporate Identity) notwendig und diese müssten sich rentieren. Darüber hinaus müsse in die\nWerkstattkapazitäten investiert werden, insbesondere bei den vom Fahrzeugbestand her stark\nwachsenden Marken Škoda, VW NF und Seat.\n34. Anhand dieser Vorgaben habe die AMAG die Strategie 2020 für das Vertriebs- und Servicenetz aller vertretenen Marken entwickelt. Diese Strategie bezwecke die mittel- und langfristige Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit der AMAG (AMAG Import und AMAG Retail)\nund ihrer Handelspartner, sie umfasse jeweils eine (übergeordnete) Vision, z.B. «Das beste\nVertriebsnetz mit den besten Partnern», und definiere konkrete quantitative und qualitative\nZiele (z.B. Marktanteil, Anzahl Handelspartner, Kundenzufriedenheit oder eine Mindestanzahl\nproduktiver Mitarbeiter in der Werkstatt) sowie entsprechende konkrete Massnahmen zur Zielerreichung.\n35. Im Rahmen der Strategie 2020 sei z.B. die Verkaufsfläche oder die Betriebsgrösse der\neinzelnen Handelspartner in den Bereichen Vertrieb und Service, sowie die Mindestanzahl\nproduktiver Mitarbeiter in der Werkstatt festgelegt worden. Bspw. habe ein Vollfunktionsbetrieb\nfür die Marke Audi eine Fläche von 360 m2 und befinde sich in einer Umgebung, welche als\n«Metro» oder «Urban» klassifiziert sei. Die AMAG legt auch fest, welche Priorität den einzelnen (Kategorien von) Vertragspartnern zukomme, wobei «Vollfunktionsbetriebe» bevorzugt\nwürden, reine Servicebetriebe («service only») niedrigste Priorität geniessen würden und zusätzliche «service only» Partner keine strategische Zielsetzung seien.\n36. Die AMAG macht geltend, dass die qualitativen Standards und die Richtlinien inhaltlich\nvon den Herstellerwerken vorgegeben würden und verweist beispielhaft auf den Grosshandelsvertrag mit der Volkswagen AG. Die Richtlinien Aftersales für die Marke VW PW sehen\nseit 2005 vor, dass mindestens drei produktive Mitarbeiter in der Werkstatt beschäftigt sind.\nGemäss dem Grosshandelsvertrag zwischen der Volkswagen AG und der AMAG werden die\n\n7 „Qualitative selektive Vertriebssysteme“ sind selektive Vertriebssysteme, in denen der Lieferant rein\nqualitative Merkmale für die Auswahl der Händler oder Werkstätten anwendet, die wegen der Beschaffenheit der Vertragswaren oder -dienstleistungen erforderlich sind, für alle sich um die Aufnahme in das Vertriebssystem bewerbenden Händler oder Werkstätten einheitlich gelten, in nicht\ndiskriminierender Weise angewandt werden und nicht unmittelbar die Zahl der Händler oder Werkstätten begrenzen (Art. 1 Abs. 1 Bst. h KFZ-GVO 2002 der EU).\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 10\nNetzgrösse, insbesondere die minimale und maximale Anzahl der einzusetzenden Händler\nund die minimale Anzahl der einzusetzenden Service- und Teilepartner, sowie deren Standorte\neinvernehmlich zwischen der AMAG und der Volkswagen AG festgelegt. Der Abschluss von\nHändlerverträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Volkswagen AG in jedem konkreten Einzelfall und die Kündigung eines Händler- bzw. Service- oder Teilepartnervertrages ist der Volkswagen AG schriftlich mitzuteilen.\n37. Basierend auf diesen Vorgaben und weiteren Informationen (z.B. Vorhersagen zur Absatzentwicklung, Bevölkerung) sei die Idealnetzplanung 2013 vorgenommen worden, diese\nunterteile sich zunächst in den «aktuellen Stand des Netzes» («Current Network»), «Netzplan\nohne Berücksichtigung des aktuellen Netzes» («Greenfield Network») und einen «Empfohlenen Netzplan» («Recommended Network»). Im Anschluss sei dieser empfohlene Netzplan in\neine «road map» überführt und mit jedem Vertragspartner die individuelle Umsetzung angegangen worden.\n38. Ziele der Idealnetzplanung seien u.a. die Optimierung der Anzahl Handelspartner in den\nbestimmten «market areas» und die Reduktion der «service only» Betriebe. In diesem Zusammenhang sei insbesondere entschieden worden, die «market areas» durch eine geringe Anzahl Investoren8 zu bearbeiten («Market Area Strategie»; z.B. bei «metro areas» max. zwei\nInvestoren, bei «urban areas» max. ein Investor). In diesem Sinn würde «aus strategischen\nGründen […] bei der Vertriebsnetzplanung die Kombination von Handel und Service bevorzugt».\n39. Hierbei seien auch die «dealer scorecards» (vgl. oben, Rz 15) zum Einsatz gekommen,\nwelche als Entscheidungshilfe verwendet worden seien. Dieses Instrument solle es ermöglichen, das Potential möglichst objektiv zu beurteilen, wobei in den Entscheidungsprozess die\nfolgenden Kriterien einfliessen sollten: das Volumen im Verkauf/Service, die Kapazität/Auslastung der Werkstatt, die erweiterbare Infrastruktur, die Unternehmensnachfolge, die Investitionsfähigkeit/-willigkeit, die Wachstumsfähigkeit/-willigkeit und der Markenfokus. In konkreten\nFällen führe diese Evaluation je nach Ergebnis bei den Vertragspartnern dann u.a. zur Kündigung eines Händler- oder Servicevertrages oder aber auch zum Aufbau/Ausbau weiterer Kapazitäten.\n\n"}