{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\n 22-00027/COO.2101.111.7.305747 6\n13. Im Rahmen der Diskussion vom 27. Oktober 2016 ersuchte das Sekretariat die AMAG\nzudem, die Vertriebsnetzplanung und die Gründe für die zahlreichen Kündigungen von Partnerverträgen genauer zu erklären. Zu diesem Zweck bat das Sekretariat die AMAG mit Schreiben vom 22. November 2016, in Bezug auf zehn konkrete Marktgebiete («market areas»),\ndetailliert zu erklären, wie die strategischen Partner ausgewählt wurden und damit auch zu\nbegründen, weshalb es zu allfälligen Anpassungen bzw. Kündigungen von Verträgen mit Ver-\ntriebs- und/oder Servicepartnern kam.\n14. Mit E-Mail vom 1. Dezember 2016 teilte die AMAG dem Sekretariat mit, sie beabsichtige,\ndie Mitarbeiter der AMAG mithilfe einer Präsentation über die Problematik des Informationsaustausches zu sensibilisieren und reichte die Präsentation vorweg dem Sekretariat ein. Das\nSekretariat hatte keine Anmerkung oder Ergänzung. Gemäss der AMAG wurde die Präsentation zum Informationsaustausch den Markenchefs, den Verkaufs- und Serviceleitern sowie den\nAussendienstmitarbeitern von AMAG Import vorgestellt und an rund 800 Mitarbeiter verschickt.\n15. Auf Anfrage gab das Sekretariat der AMAG die Möglichkeit, sich zunächst mündlich über\ndie Vertriebsnetzplanung und den Entscheidprozess betreffend die Auswahl von strategischen\nPartnern zu äussern. Aus diesem Grund fand am 6. Dezember 2016 eine Besprechung in den\nRäumlichkeiten des Sekretariats statt. Anlässlich dieses Gespräches hielt die AMAG eine Präsentation über die Planung des Vertriebsnetzes der AMAG und erklärte mit einigen Beispielen\ndie Kriterien zur Auswahl strategischer Partner (und anderer Handels- und Servicepartner),\ndies unter Verwendung entsprechender Beurteilungsunterlagen, wie bspw. den sogenannten\n«dealer scorecards» (nachfolgend: «dealer scorecards»). Zudem informierte die AMAG das\nSekretariat, dass sie ihren Mitarbeitern die Präsentation betreffend die kartellrechtliche Problematik des Informationsaustausches (vgl. oben, Rz 14) vorstellen oder versenden werde.\n16. Nach dieser Besprechung kam das Sekretariat zum Schluss, dass es für die Nachvollziehbarkeit ausreicht, wenn die AMAG dem Sekretariat die Kriterien zur Auswahl von strategischen Partnern anhand von einzelnen exemplarischen Fällen in den jeweiligen «market\nareas» erklärt. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2016 ersuchte das Sekretariat die AMAG deshalb, bis am 13. Januar 2016 für 17 Betriebe (zwei AMAG Retail Betriebe und 15 zugelassene\nHändler und Werkstätten) aus verschiedenen «market areas» sowohl die «dealer scorecards»\nals auch die Dokumente zuzustellen, auf denen die Auswertungen der Informationen der «dealer scorecards» sowie das jeweilige Entscheidergebnis festgehalten sind.\n17. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2016 liess die AMAG dem Sekretariat weitere Informationen über die am 27. Oktober 2016 besprochenen Punkte, insbesondere die Themen\n«service only» und Verkaufsziele, zukommen.\n18. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 teilte die AMAG dem Sekretariat mit, dass die\nPräsentation über die kartellrechtliche Problematik des Informationsaustausches (vgl. oben,\nRz 14) am 22. Dezember 2016 in Buchs (ZH) im Rahmen einer zweiten Veranstaltung, an der\n18 Personen teilnahmen, für den Bereich «Group After Sales» vorgestellt wurde. Die AMAG\ninformierte das Sekretariat zusätzlich, dass Anfang 2017 die Präsentation zum Informationsaustausch über die Abteilung Legal Compliance in der ganzen Organisation elektronisch verteilt werden würde.\n19. Mit Schreiben vom 10. Januar 2017 ersuchte das Sekretariat die AMAG, die qualitativen\nStandards und Richtlinien der Volkswagen AG, welche im Grosshandelsvertrag zwischen der\nVolkswagen AG und der AMAG vom 1. Januar 2005 erwähnt sind, bis am 25. Januar 2017\neinzureichen.\n20. Mit Schreiben vom 13. Januar 2017 reichte die AMAG die «dealer scorecards» sowie\ndie Dokumentation des Entscheidprozesses zur Auswahl der 17 vom Sekretariat ausgewählten Partnerbetriebe (vgl. oben, Rz 16) fristgerecht ein.\n\n22-00027/COO.2101.111.7.305747 7\n21. Am 23. Januar 2017 fand in den Räumlichkeiten des Sekretariats eine Besprechung\nzwischen dem Sekretariat und einigen Handelspartnern der AMAG, welche rechtlich vertreten\nwaren, statt. Anlässlich dieser Besprechung wurden die Handelspartner der AMAG über den\nGegenstand und den Stand der Vorabklärung informiert. Die Handelspartner der AMAG nutzten die Besprechung ihrerseits, um das Sekretariat über ihre konkrete Situation zu informieren.\n\n"}