{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2018-05-01", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_AMAG-Vertriebsnetz_2018-05-01.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2019/amag-vertriebsnetz-schlussbericht-vom-1-5-2018.pdf.download.pdf/AMAG%20Vertriebsnetz_Schlussbericht%20vom%201.5.2018.pdf", "Checksum": "7234cafb21fd5d1b35c5ae8dc5da28f4"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["AMAG Vertriebsnetz"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AMAG Vertriebsnetz"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:02", "Checksum": "eb00576683349a9ccb3be31b3635e815", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 01.05.2018 AMAG Vertriebsnetz\nRegeste:\nAMAG Vertriebsnetz\n\n 22-00027/COO.2101.111.7.305747 5\nder Präsentation mit den Einzelfällen bzw. konkreten Vorwürfen zu konfrontieren. In der Konsequenz waren die Antworten der AMAG sehr allgemein und ermöglichten dem Sekretariat\nkeine hinreichende Einschätzung des Sachverhalts.\n7. Vor diesem Hintergrund eröffnete das Sekretariat am 27. Juni 2014 eine Vorabklärung\ngemäss Art. 26 KG, um den angezeigten Sachverhalt hinsichtlich allfälliger Wettbewerbsbeschränkungen im Zusammenhang mit Art. 5 KG und Art. 7 KG abzuklären. In ihrer Stellungnahme zum Eröffnungsschreiben vom 27. Juni 2014 beantwortete die AMAG weitere Fragen\ndes Sekretariates und reichte eine Liste aller Handelspartner der AMAG, d.h. der Händler und\nServicepartner der Marken VW PW, VW Nutzfahrzeuge, Audi, Škoda und SEAT, mit den entsprechenden Adressen ein.\n8. Das Sekretariat wählte aus dieser Liste 34 Handelspartner (kleine, mittlere und grosse)\naus und stellte diesen am 11. September 2014 je einen Fragebogen zu. Die AMAG beantragte\nEinsicht in die Liste der ausgewählten Adressaten. Das Sekretariat verweigerte allerdings die\nEinsicht mit Verweis auf den Wunsch dieser Handelspartner, zum Schutz vor Retorsionsmassnahmen, anonym bleiben zu wollen. Zudem versandte das Sekretariat den Fragebogen an\nneun weitere Handelspartner, die auf die laufende Vorabklärung des Sekretariates aufmerksam geworden waren und von sich aus einen Fragebogen beantworten wollten.\n9. Sämtliche 43 befragten Handelspartner der AMAG beantworteten den Fragebogen und\nreichten ihre Antworten beim Sekretariat innerhalb der angesetzten Fristen ein. Die Antworten\nder befragten Handelspartner wurden zwischen Juni und Dezember 2015 analysiert und ausgewertet.\n10. Am 18. Dezember 2015 schickte das Sekretariat der AMAG ein Auskunftsbegehren, in\nwelchem es die Resultate der Befragung zusammenfasste und die AMAG aufforderte, dazu\nStellung zu nehmen. Am 18. März 2016 reichte die AMAG dem Sekretariat innerhalb erstreckter Frist die angeforderte Stellungnahme ein. Mit ihrer Stellungnahme beantragte die AMAG,\ndie Vorabklärung vollumfänglich und ohne Folgen für die AMAG einzustellen.\n11. Mit Schreiben vom 7. Juli 2016 lud das Sekretariat die AMAG ein, weitere Auskünfte zu\nden noch offenen Fragen zu liefern. Die Antwort der AMAG erfolgte innerhalb erstreckter Frist\nam 26. September 2016. Die AMAG beantragte erneut die vollumfängliche Einstellung der\nVorabklärung ohne Folgen.\n12. Am 27. Oktober 2016 fand in den Räumlichkeiten des Sekretariats eine Besprechung\nmit der AMAG statt, anlässlich welcher verschiedene Punkte betreffend den Gegenstand der\nvorliegenden Vorabklärung diskutiert wurden. Die AMAG nahm insbesondere zu «service\nonly»-Betrieben und Verkaufszielen Stellung. Das Sekretariat legte der AMAG eine E-Mail mit\ndem Betreff «Summer Sales Countdown – Auswertung pro Woche» vor, in der ein District\nManager der AMAG für die Marke Audi versuchte, die Verkäufe der Handelspartner in seiner\nRegion anzuregen, indem er ihnen eine Liste mit den Verkaufsmeldungen der verschiedenen\nHandelspartner in ihrer Region zukommen liess. Das Sekretariat erklärte der AMAG, dass ein\nsolches Vorgehen möglicherweise einen unzulässigen Informationsaustausch darstelle. Die\nAMAG brachte vor, dass es sich dabei um ein Fehlverhalten des zuständigen Aussendienstmitarbeiters handle und dass sie mit Weisungen und einem Schreiben diesbezüglich intervenieren würde. Das Sekretariat ersuchte die AMAG um Einreichung von Kopien dieser Schreiben und Weisungen. An dieser Besprechung legte das Sekretariat der AMAG zudem eine\nRahmenvereinbarung mit einer Firmenkundin vor, in der ein Bezug von Fahrzeugen ausschliesslich bei AMAG Retail Betrieben vorgesehen war und bat die AMAG um Stellungnahme.\nDie AMAG brachte vor, es handle sich um ein Versehen, und kündigte an, die Rahmenvereinbarung anzupassen. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 reichte sie die angepasste Rahmenvereinbarung mit der Firmenkundin vom 9. Dezember 2016 ein, welche keine Beschränkung des Bezugs bei AMAG Retail Betrieben mehr enthielt.\n\n"}